Heimkosten

Heimkosten für Kurzzeit- und vollstationäre Pflege

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme unserer Pflegedienstleistungen.

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Was kostet meine Pflege?

Wer sich über Pflegeeinrichtungen informiert, möchte natürlich auch wissen, mit welchen Kosten die angebotenen Leistungen verbunden sind. Deshalb möchten wir Ihnen diese hier möglichst transparent für Sie darstellen.

Vollstationäre Pflege

Heimentgelte ab 01.01.2023

Zusammensetzung des Pflegesatzes

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Pflegegrad Pflege Unterkunft Verpflegung Investition Ausbildungsumlage Tagessatz
1 61,57 12,95€ 15,01€ 10,99 € 2,64 € 103,63€
2 71,55 € 12,95€ 15,01€ 10,99 € 2,64 € 113,61€
3 87,73 € 12,95€ 15,01€ 10,99 € 2,64 € 129,79€
4 104,59 € 12,95€ 15,01€ 10,99 € 2,64 € 146,65€
5 112,15 € 12,95€ 15,01€ 10,99 € 2,64 € 154,21€

Die monatlichen Heimkosten für die Pflegegrade 2 – 5 betragen max. 2.231,26 € (Tagessatz x 30,42 Tage minus monatliche Zuzahlung der Pflegekasse). 


Die Berechnung der Heimkosten erfolgt mit 30,42 Tagen (Monatsmittel).


Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 3,65 € / Tag.


Zuzahlung der Pflegekasse pro Monat


Pflegegrad 1                                 125,00 €


Pflegegrad 2                                770,00 €


Pflegegrad 3                              1.262,00 €


Pflegegrad 4                              1.775,00 €


Pflegegrad 5                            2.005,00 €

Kurzzeitpflege mit rehabilitativen Angeboten

Kurzzeitpflege ist der zeitlich befristete Aufenthalt in einem Pflegeheim. 


Kurzzeitpflege dient zur Erholung und Entlastung der Pflegeperson oder sie tritt auch dann ein, wenn der Pflegebedürftige weiterreichende Unterstützung nach einer gesundheitlichen Krise benötigt, die in häuslichen Verhältnissen nicht gewährleistet werden kann.


Wenn Sie bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, können Sie einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Kranken- bzw. Pflegeversicherung stellen. Wird der Kurzzeitpflegeaufenthalt nach einer Behandlung im Krankenhaus notwendig, sind die Sozialdienste der Krankenhäuser bei der Einreichung eines Pflegegrades behilflich, sofern Sie noch nicht eingestuft wurden. In beiden Fällen werden die Kosten zum größten Teil durch die Pflege- oder Krankenversicherung übernommen.

Kurzzeitpflegegästen, die uns während des Erholungsurlaubs ihrer Pflegeperson besuchen, bieten wir durch die vielseitigen Angebote unserer Therapeuten einen aktivierenden Pflegeaufenthalt in unserem Hause an.


Darüber hinaus fördern wir mit der Kurzzeitpflege Patienten, die sich von einer Operation erholen, eine gesundheitliche Krise hatten oder nach einem Aufenthalt in einer Rehaklinik noch Schonung brauchen, durch professionelle Unterstützung. Wir begleiten den Genesungsprozess durch rehabilitative Angebote seitens unserer therapeutischen Fachkräfte und organisieren externe Therapeuten zur weiteren Behandlung nach ärztlicher Verordnung.


Unser Kurzzeitpflegeangebot zielt darauf ab, pflegende Angehörige zu entlasten, alleinstehende Patienten zu unterstützen, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder Versorgungslücken zu schließen, um auf diese Weise einen dauerhaften Heimaufenthalt hinauszuzögern.


Der Eigenanteil der Kurzzeitpflege beträgt täglich 34,57 €.


Die Krankenkassen zahlen ausschließlich die Leistungen der Pflege und die Ausbildungsumlage in Höhe von 1.774,00 € pro Jahr.

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